Sperrmüll

Anforderung der Sperrmüllabholung - TBR

Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich die Gegenstände aus Ihrem Haushalt, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu groß, zu schwer oder zu sperrig für die Restmülltonne sind.

 

Einzelstücke dürfen eine Größe von 2m x 1m x 1m und ein Gewicht von 50kg nicht übersteigen.

 

Größere Haushaltsentrümpelungen, Haushaltsauflösungen oder Gebäuderenovierungen sowie gewerbliche Sperrmüllabfuhren können nicht von den TBR durchgeführt werden. Hier sind private Entrümpelungsfirmen die richtigen Ansprechpartner. 

 

Datenschutzerklärung

Die im Rahmen dieses Antrags erhobenen personenbezogenen Daten werden aussließlich zur Bearbeitung und Prüfung des Antrags verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist der zur Erfüllung des Antrags zwingend erforderlich wird. Die Daten werden nach Abschluss des Verfahrens entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

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Art der Abholung

Jährliche kostenlose Sperrmüllabholung
Jeder Haushalt kann jährlich eine Sperrmüllabfuhr bis zu einer Menge von 5m3 kostenlos anfordern. Mehrmengen werden mit 25,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter in Rechnung gestellt.

Zusätzliche Sperrmüllabholungen
Weitere Sperrmüllabfuhren im laufenden Kalenderjahr werden mit einer Anfahrtspauschale von 39,00 Euro und einer mengenbezogenen Gebühr von 25,00 Euro je angefangenem Kubikmeter Sperrmüll berechnet.

Was ist eine Eilabholung?
Eilabholungen innerhalb von maximal 10 Werktagen werden mit einer Anfahrtspauschale von 79,00 Euro und einer mengenbezogenen Gebühr von 25,00 Euro je angefangenem Kubikmeter Sperrmüll berechnet.

Was wird beim Sperrmüll NICHT mitgenommen?

  • Abfälle aus Gebäuderenovierungen

  • Bauschutt und Abbruchmaterial
  • Ölöfen, Öltanks, Ölherde, Nachtspeicheröfen
  • Gegenstände mit Verbrennungsmotor
  • Altholz aus dem Außenbereich
  • Sämtliche Autoteile und Altreifen
  • Alle wiederverwertbaren Materialien wie Papier, Kartonagen, Textilien, Grünabfälle, Biomüll, Glas, Grüner-Punkt-Verpackungen
  • Sämtliche nicht verwertbaren Kleinteile (Restmüll)
  • Schadstoffe (z. B. Altöl, Autobatterien, Farben etc.)
  • Gewerbliche und industrielle Abfälle

Möbel

Bitte geben Sie die Anzahl der Gegenstände an

Elektrogeräte

Bitte geben Sie die Anzahl der Gegenstände an

Bereitstellung von Elektronikschrott
Elektronikschrott (Kühlgeräte, Waschmaschine, Computer etc.) ist gesondert am Gehweg bereitzustellen. Er wird von einem zusätzlichen Fahrzeug abgefahren.

Schrott

Bitte geben Sie die Anzahl der Gegenstände an

Bereitstellung von Metallteilen/Schrott
Metallteile bzw. Schrott sind gesondert am Gehweg bereitzustellen. Sie werden von einem zusätzlichen Fahrzeug abgefahren.

Sonstiger Sperrmüll

Bitte geben Sie die Anzahl der Gegenstände an

Antragsteller

Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrem letzten Gebührenbescheid der Stadtwerke/FairEnergie GmbH.

Abholadresse

Abholtermin

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