Zum Sperrmüll gehören grundsätzlich die Gegenstände aus Ihrem Haushalt, die selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu groß, zu schwer oder zu sperrig für die Restmülltonne sind.
Einzelstücke dürfen eine Größe von 2m x 1m x 1m und ein Gewicht von 50kg nicht übersteigen.
Größere Haushaltsentrümpelungen, Haushaltsauflösungen oder Gebäuderenovierungen sowie gewerbliche Sperrmüllabfuhren können nicht von den TBR durchgeführt werden. Hier sind private Entrümpelungsfirmen die richtigen Ansprechpartner.
Die im Rahmen dieses Antrags erhobenen personenbezogenen Daten werden aussließlich zur Bearbeitung und Prüfung des Antrags verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist der zur Erfüllung des Antrags zwingend erforderlich wird. Die Daten werden nach Abschluss des Verfahrens entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Abfälle aus Gebäuderenovierungen
Möbel
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Elektrogeräte
Schrott
Sonstiger Sperrmüll
Ihre Vertragskontonummer finden Sie auf Ihrem letzten Gebührenbescheid der Stadtwerke/FairEnergie GmbH.