Die Daten werden zur Ausstellung der beantragten Wählbarkeitsbescheinigung benötigt. Die Erhebung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO. Sofern die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie ebenfalls in der
Datenschutzerklärung.
Anschrift
Reutlingen
Informationen zum Versand der Wählbarkeitsbescheinigung:
Hinweis: Im Falle des Versandes der Wählbarkeitsbescheinigung an eine abweichende Adresse, wird eine Kontrollmitteilung an die Meldeadresse gesendet.