Beantragung einer Wählbarkeitsbescheinigung

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtlicher Hinweis nach § 13 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz:

 

Die Daten werden zur Ausstellung der beantragten Wählbarkeitsbescheinigung benötigt. Die Erhebung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO. Sofern die erforderlichen Angaben nicht gemacht werden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie ebenfalls in der 

Datenschutzerklärung.

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Anschrift

Reutlingen

Informationen zum Versand der Wählbarkeitsbescheinigung:

Hinweis: Im Falle des Versandes der Wählbarkeitsbescheinigung an eine abweichende Adresse, wird eine Kontrollmitteilung an die Meldeadresse gesendet.

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